habe in einer schublade wiedergefunden: ein paar original-presseaufnahmen auf schönem baryt-papier, ein flohmarktkauf auf dem stuttgarter flohmarkt um ca. 1992. dargestellt ist Laika – Die Weltraumhündin RUSSIAN SATELITE DOG (SPUTNIK II) STILL RACES AROUND THE ORBIT… NOT EXPECTED TO SURVIVE.. vom november/dezember 1957; ich habe einige fotos der mir vorliegenden im www gefunden, so z.b. dieses, aber wie ist das denn nun eigentlich, könnte ich die meinigen ablichten und in das internet stellen, ohne eine erlaubnis von KEYSTONE („keine veröffentlichung ohne ausdrückliche erlaubnis von KEYSTONE GmbH München, 1957…“)? ich habe keine ahnung. /und obgleich ich ja selbst „urheber“ bin: ich kapiere das urheberrecht noch immer nicht vollständig. vielleicht aber gehört das ja zum urhebern dazu. dass man das nicht kapiert.
ebenso gefunden 2 original designzeichnungen von schicken und offenbar italienischen schuhen aus dem jahre 1962, sign. und datiert „Mutti 1962“ (google fragt „meinten sie mutter design„…). ich könnte diese eigentlich mal rahmen. oder verkaufen, wahlweise verschenken. sowas ist ja ein schönes geburtstagsgeschenk. und ungewöhnlich.
dabei fiel mir auch wieder mal ein, wie ich in meiner kleinen stuttgarter wohnung eines nachts vor ca. achtzehn jahren erwachte. es war eine miniatur-einraumwohnung gewesen mit einem übernommenen hochbett. das kopfende befand sich direkt neben dem oberlicht des fensters. dieses oberlicht ließ ich jede nacht offen stehen zum zwecke der belüftung des raumes. das fenster befand sich hangseitig oberhalb der mülltonnen im hof. in jener nacht nun träumte ich irgendwann auffallend schlecht, ich hörte plötzlich ein tiefes atmen direkt neben meinem kopf. worauf ich erwachte und da stand jemand auf dem fensterbrett und schaute mir durchs weit geöffnete oberlicht funkelnd kaum zwei handbreit von mir und meiner kehle entfernt in die augen. ich bin selten so erschrocken und es ist ja unglaublich, wie einen das adrenalin von null auf hundert in wenigen minisekunden hinauffahren kann. ich schrie ihn unwillkürlich an so laut es ging, drohte mechanisch, wollte mich für diesen schrecken auf ihn stürzen und hatte gleichzeitig einen moment lang todesangst. ich brüllte also und er sprang von den mülltonnen, ich jagte aus der wohnung in den hof aber da war er schon weg. allein die vorstellung aber, dass jemand einem so nah gewesen war, ohne dass man dies erlaubt oder dem zugestimmt hätte, ließ ein gefühl völliger ohnmacht noch einige wochen nachwirken. wie lang hatte er da so gestanden? wieviele minuten? die belüftung des raumes bewerkstelligte ich fortan auf andere weise (an die ich mich aber nicht mehr erinnere).
es gibt sicherlich ohne zweifel schlimmeres. aber das fiel mir jetzt eben beim betrachten der armen weltraumhündin LAIKA (und den schönen italienischen schuhen) wieder ein.
Ich bin derzeit ein wenig Röhren-bang. Das war bestimmt nicht schön für so eine ungelüftete Laika.
(Ich denke, man darf das erworbene Objekt, also den Abzug, als solches präsentieren bzw. abfotografieren. Z.B. auf einem Tisch oder an der Wand. Urheberechtlich schwierig ist sicher die Reproduktion und Darstellung des reinen Inhalts, also der Fotografie.)
Balalaika, lieber Schneck!
ja. und dann wundern, warum die zahnfee kein geld mehr bringt!
Als Heldin im Orbit zu ersticken, während die Erdlinge Puls und Herztöne fühlen, na ja…
/Und Dank für Ihre Einschätzung der rechtlichen Seite. Ich werde mal sehen, wie ich da ggf. ein schönes Stilleben basteln kann. Bei den Bildenden ist es ja so: Der Autor hat die Rechte (sprich derjenige, der das Bildwerk hergestellt hat), dann aber auch der Fotograf, der die jeweilige Arbeit abgelichtet hat (die Rechte am Bild-vom-Bild) und zuletzt dann noch der Grafiker, der das Bild ja ggf. bearbeitet und für Druck bzw. www bearbeitet hat. Das wären dann 3 Urheber einer Sache, wow! ;-) /Und dann hörte ich noch einmal vom sog. „Kaffeehaus-Erlass“, demnach eine „Idee“ – wenn diese im Kaffeehaus an irgendeinem Tisch ausgesprochen wird – demjenigen zusteht, der zum Zeitpunkt des „Aussprechens“ der/die Bekannteste ist. Grundlage dieses Erlasses war wohl ein Vorfall, bei dem ein wenig bekannter Zeitgenosse lauthals eine „gute Idee“ zum Besten gab und diese vom am Nachbartisch sitzenden „berühmteren“ Kollegen aufgeschnappt und schamlos verwertet wurde. Während der dann folgenden rechtlichen Auseinandersetzung entstand offenbar dieser Erlass (ob das alles stimmt, das weiss ich nicht, es ist aber eine schöne Geschichte). Als Verwerter und Umgestalter von teils bereits existierendem Bildmaterial interessieren mich diese Dinge natürlich. Es kommt sicherlich immer auf den Grad der schöpferischen „Umgestaltung“ an, auf die Transformation, die etwas „Neues“ entstehen lässt (oder eben nicht). Insofern: Ja, das Bild (mit Rahmen) an der Wand fotografieren. Der Besitz allein entscheidet nicht über die Urheberrechte, das interessiert ja auch immer die Sammler, die ja schließlich bezahlt haben…
Aber eigentlich wollte ich nicht lange rumquatschen, sondern Ihnen vor allem herzlich eine schnelle Verflüchtigung der Röhren-Bangie wünschen, auf dass es bald wieder kid37seitens heisst b ä n g – b ä n g – b ä n g ! (anstatt „bang“)!
Überwältigend, und „Amok“, was der Herr da zeigt! (ich muss doch noch ein weiteres Instrument spielen lernen…)
(oh weh, jetzt fürchte ich, dass ich nicht cineast genug bin. wenn das überhaupt die richtige spur ist…)