der ADAC meint etwas komisches zu mir. auf die frage, ob ein acht jähriges kind in der schweiz mit kindersitz auf dem beifahrersitz sitzen darf, also vorne, sagt er: das darf das. selbst, wenn die regelungen in der schweiz anders seien, so würden in diesem falle die bestimmungen des fahrzeugherkunftslandes gelten. ich entgegne, dass mir das aber juristisch unverständlich sei, ich könne ja auch nicht einfach das bundesdeutsche tempo einhundert für landstraßen auf die schweizerischen landstraßen mit ihrer beschränkung auf tempo achtzig übertragen. er meint, das sei etwas anderes. wir beenden das telefonat (14ct/min). vielleicht, denke ich mir, ist das fahrzeuginnere ja so etwas wie eine diplomatisch geschützte zone, eine art mini-BRD, die ich da durch die wirklich hohen berge (denn um die geht es) kutschiere. ein politisch immunisierter kfz-innenraum mit neutralitätsstatus vor den vereinten nationen, ggf. blauhelmgeschützt. und was geschieht, wenn man (quasi) neutral durch neutrales gebiet fährt, hebt sich das nicht irgendwie auf? und weiterhin, was ist, wenn man südlich dann nach italien einreist, von der schweiz aus, in einem neutralisiertem renault aus einem nicht-neutralen land, aus einem neutralen land? würden wir am ende, schon beim grenzübertritt in die schweiz, verplombt werden, wegen eines kindersitzes auf dem vorderen beifahrersitz? wo und wie würden wir dann bei betrachtung der wirklich hohen berge beispielsweise etwa eine toilette oder einen baum benutzen dürfen? und dürften wir überhaupt die fenster herunterkurbeln (elektrisch)? ganz schnell sind das alles ganz große fragen an die welt und an das denken und verstehen im allgemeinen. denn ein guter freund aus der schweiz gab mir noch kurz zuvor die information, dass in der schweiz die kinder erst ab einem alter von ZWÖLF jahren vorne, also auf dem beifahrersitz, sitzen dürften. sollte sich also hier, noch vor beginn der ferien, jemand einfinden, der entweder in internationalem recht oder wahlweise der eidgenössischen stvo. (straßenverkehrsordnung) bewandert wäre, so würde ich mich über informationen zur problematik des alters vorne sitzender kinder in in der schweiz sich befindenden ausländischen (aus schweizer sicht) kraftfahrzeugen sehr freuen, auch und ausdrücklich ohne, dass ich weder der schweiz, dem freund noch dem ADAC kompetenzen in abrede stellen will. im vorraus schon mal ggf. vielen dank!
mit kindersitzen kenne ich mich gar nicht aus und ich bereue nichts.
abern neulich haben sie mir 75 euro erhoben in der schweiz wegen 120 kmh vorm tunnel wo 100 kmh waren, abzüglich toleranzbla. 16 kmh zu schnell oder so. gut vorm tunnel.und MIT vignetterli.
aber sie haben anständige rastplätze mit hundebars da. das kann man dann auch wohl verlangen für das geld.wenn ich übrigens in schweizer autos gucke, dann sitzen die gören immer hinten und es laufen auf den monitoren, die in die rückwand der vordersitze eingelassen sind, cartoons. es ist die schweiz. man hat keine aggressionen dort.
bester schneck, pack das auto wieder aus. es ist ja – ob mit oder ohne vorderem kindersitz – keine freihandelszone. :-)
Kinder ab einer Größe von 120 Zentimetern dürfen den Beifahrerplatz einnehmen, wenn der Dreipunktgurt passend liegt.
Aus Erfahrung,
J.
Nachtrag: Auf Reisen mit Kindern vorne die Taschen stets auf die Rückbank stellen – das erleichtert im Problemfall die Diskussion und die Kommunikation in und über EU-oder-nicht-Homologien.
Ich kann das Argument vom ADAC schon nachvollziehen. Fahrzeug ist nicht gleich Verkehr. In gewisser Weise ist so ein Kindersitz ein Umbau am Fahrzeug. Und wenn der in dem Land in dem das Fahrzeug so «zugelassen» wurde zunächst rechtsgültig ist, sollte von Dir innerhalb der westlichen Union nicht an jeder Landesgrenze verlangt werden dürfen, nach dortigen Verkehrsgesetzen an der Grenze erst mal wieder den Kindersitz nach hinten, den Fahrradständer einen Zentimeter höher, beim Mofa die hier legitimierte, dort aber als in vielleicht drei Punkten als überhöht geltende Dezibelzahl runter zu regeln.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es, auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört, in diesen Fragen mittlerweile Verkehrsabkommen gibt, die die Regelungen der nachbarschaftlichen EU-Länder im Transit aufgreifen.
Die Frage muss Dir im Grunde die Schweizer Botschaft beantworten können – äh wollen … ,-) Alternativ das Schweizer Bundesamt für Verkehr: http://www.bav.admin.ch/ Denke ich mal!
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‚hundebars‘? ich werde darauf achten. das ist was für die beifahrerin!
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aber die berge dort sind doch wirklich hoch… ;)
frag einfach alonso oder doch besser gleich die kantonspolizei…
es gibt kein falsches im geregelten leben!
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sieht also gut aus, für die wirklich hohen berge. fürs internet scheine ich immer noch nicht geschaffen genug zu sein…
besten dank, dr. schein, ich werde das ausdrucken und im handschuhfach geregelt mitführen.
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lieber j., vielen dank für die erfahrungswerte! das mit der rückbank ist allerdings ein problem: genau diese soll nämlich vorrübergehend entfernt werden, zur besseren beschlafbarkeit der hinteren fahrzeughälfte. und schließlich müssen ja auch noch einrad, inliner, moonhopper, diverse spiele sowie eine vielzahl von plüschtieren ihren platz finden…
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ich hätte mich auch fast schon an den herrn borerfielding (jetzt potsdam?) gewendet, wenn mir nicht kurz vorher noch die idee gekommen wäre, einfach die geschätzte blogwelt zu befragen… ;)
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Wenn der Kirschkern noch sehr klein und hübsch anzuschauen ist, könnte man ihn mangels Rückbank und Vordersitzsitzerlaubnis aber auch sehr nett an den Rückspiegel hängen … da wo sonst immer die Erstlingsschuhe hängen. ,-)
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zu groß! außerdem hängen dort bereits ein türkisches glücksauge, ein paar gehäkelte miniaturhandschuhe, allerlei gummiringe und sonstiger krimskrams. und vor allem eine neongelbe trillerpfeife, die abwechselnderweise betätigt wird, wenn wieder mal einer jener unsäglichen ‚SCHNARCHZAPFEN‘ vor uns her fährt…
Fazit: Sie haben ein Transportproblem. Laut Ihren Schilderungen kann das Kind nur vorn sitzen, was bei Ihrer belegten oder nicht vorhandenen Rückbank durchaus als eine plausible Ausrede zu betrachten ist, außer das Kind befürwortet den Transport auf dem Dachgepäckträger, was allerdings und wiederum zu sozialen Problemen führen kann.
Für weitere Verfrachtungsfragen stehe ich Ihnen gern mit meiner Erfahrung zur Verfügung. Denken Sie bitte auch an die Warnwessten …
Eine sehr einfache Lösung wäre, dem Kirschkern einen gefälschten Pass zu verschaffen und ihn damit als Adopitvkind aus Absurdistan auszuweisen. Dort dürfen Kinder schon ans Steuer, sobald sie mit Hilfe von (allerdings höchstens 9!) Sofakissen die Windschutzscheibe sehen können.
Der wirklich ungelogene Teil kommt jetzt:
ich war einmal in einer Schweizer Großstadt zu einer fröhlichen Bootsfahrt über den Fluß eingeladen.
Eine Dame in Begleitung eines Knäbleins erkundigte sich beim Billetkauf nach dem Tarif für das Kind.
„Ab welchem Alter müssen Kinder denn bezahlen ?“
Antwort des freundlichen Kapitäns: „Sobald sie’s gnüassad“.
Genießen auch Sie einen schönen Urlaub, lieber Herr Schneck!
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hätte ich, wie es richtig gewesen wäre, „Pflegekind“ geschrieben, fehlte bei Adoptiv… kein T ;)
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gottlob, lieber joshuatree, gibt es in der schweiz ja keine sozialen probleme. und wenn’s mal wieder fragen zur fracht gibt, dann melde ich mich gerne! ;)
PS: ach gott, ja, die WARNWESTEN….! danke!
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jetza, liebe frau cara, sie haben da ja wieder einen riecher! denn der gefälschte pass ist quasi sogar bereits vorhanden! habe dem kirschkern vor einem jahr einen sog. „kirschkernreisepass“ organisiert, welcher ordnungsgemäß vom bezirksamt tempelhof/schöneberg im ‚ichbineinbörliner!-rathaus‘ ausgestellt wurde. nun haben jedoch die sauberles zu ehemals ’stutengarten‘ festgestellt, dass dieses dokument nicht giltet, da der höchstoffizielle stempel vergessen wurde mitsamt einer großberlinischen unterschrift. typisch, und HEILANDZACK denkt man da, und wir sind mindestens zwomal per flugzeug geflogen und keine sau hat’s gemerkt! wir hätten ja eine attentat machen können, zum beispiel auf flocke oder so (wir sind nämlich nachwievor KNUT, auch wenn der jetzt groß und gelb ist!)? insofern werde ich mich reklamisierend demnächst nach da oben begeben und den stempel t.a.d.t. einholen, damit das mit dem ‚genießen‘ dann in kürze auch klappt und wir nicht noch neun (?) kissen herholen müssen, jene am ende dann noch genäht und gestopft in ausgerechnet wieder mal nepaltibet. so gut als es eben geht werden wir berichten, oder nicht oder hernach, notfalls über/via ADOPI-TV (kennen sie ja). übrigens, diese fähre, wurde die mit hand und strömung gezogen? und offtopic, auch ihnen schönen urlaub, so/denn. wo geht’s also bei ihnen hin? bestens, ihr schneck
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liebe amadea, so ab circa ende julei… ;)
Du Kaschperl ;-)
Hoffentlich kommen die beim Amt nicht noch auf andere Versäumnisse, lieber Schneck, jessas!
Ich werde nicht so sehr weit reisen, im Urlaub, habe ihn auch nicht wirklich verdient, aber in dem Zusammenhang fällt mir mein lange verblichener Großvater ein, auch so ein Reiser vor dem Herrn, selbst im hohen Alter noch und dann erst recht.
Ein Zitat, das ihm zugeschrieben wird (damals genoß man einen Besuch bei einem Freund in den Staaten):
„Jetzt hoggad mir z’Amerika ond drhoim sott mr d’Bämm schneida“
Könnte gut sein, daß er es selber entlehnt hatte, das Zitat, aber au egal.
Hahaha…..Was für ein wunderbarer Text.
Jaja, in den Ländern mit den wirklich hohen Bergen ist alles a bisserl anders. Ab wann san’s denn wirklich hoch, die Berg‘?